Für alle Fahrten und Dienstleistungen der Sterk VIP Services GmbH. Stand: September 2026.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Fahrten und Dienstleistungen der Sterk VIP Services GmbH, Ifangstrasse 10b, 8302 Kloten (nachfolgend „Sterk VIP“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sterk VIP ihnen schriftlich zugestimmt hat. Für Partnerfirmen, Hotels und wiederkehrende Aufträge können abweichende, individuell vereinbarte Konditionen gelten; diese gehen den vorliegenden Bedingungen vor.
Eine über die Website, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp übermittelte Buchung ist eine Anfrage und noch kein Vertrag. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Sterk VIP die Buchung ausdrücklich bestätigt. Der im Preisrechner angezeigte Betrag ist verbindlich für die eingegebene Strecke, das gewählte Fahrzeug und den gewählten Zeitpunkt; ändern sich Abholort, Ziel, Zeitpunkt oder Fahrzeugklasse, wird der Preis neu berechnet. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich, insbesondere für Adresse, Zeitpunkt, Personenzahl und Flugnummer.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, pro Fahrzeug und nicht pro Person. Enthalten sind der Chauffeur, das Fahrzeug, die gesetzliche Mehrwertsteuer, der Gepäckservice sowie die unter Ziffer 5 geregelte Wartezeit. Eine Hin- und Rückfahrt wird als zwei vollständige Transfers berechnet. Zwischenstopps, zusätzliche Abhol- oder Zielorte sowie Wartezeiten zwischen zwei Fahrten sind nicht enthalten und werden vorgängig vereinbart. Festpreise für einzelne Strecken gelten nur für die jeweils ausgewiesene Strecke und, soweit angegeben, innerhalb des ausgewiesenen Zeitraums.
Nach der Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie von uns einen Zahlungslink, über den die Zahlung online erfolgen kann. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Betrag vor Antritt der Fahrt zu begleichen. Bei wiederkehrenden Aufträgen und Firmenkunden kann Rechnungsstellung vereinbart werden; Rechnungen sind in diesem Fall innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bleibt eine fällige Zahlung aus, ist Sterk VIP berechtigt, weitere Fahrten bis zum Zahlungseingang zurückzustellen.
Bei Abholungen am Flughafen Zürich sind 45 Minuten Wartezeit kostenlos inbegriffen, gerechnet ab der tatsächlichen Landung und nicht ab der planmässigen; wir verfolgen den Flug. An allen übrigen Abholorten sind 15 Minuten kostenlos inbegriffen. Darüber hinaus wird je angefangene 30 Minuten die Hälfte des Einstiegspreises des gebuchten Fahrzeugs berechnet. Erscheint der Kunde ohne Abmeldung später als 60 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt, gilt die Fahrt als nicht angetreten (Ziffer 6).
Stornierungen und Änderungen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt kostenlos möglich. Danach gilt: bei Stornierung zwischen 24 und 6 Stunden vor der Abholung werden 50 Prozent des vereinbarten Preises berechnet, bei Stornierung weniger als 6 Stunden vor der Abholung sowie bei Nichtantritt der Fahrt 100 Prozent. Massgebend ist der Eingang der Mitteilung bei Sterk VIP. Kann eine Fahrt aus Gründen nicht stattfinden, die Sterk VIP zu vertreten hat, entfällt jede Zahlungspflicht des Kunden.
Die zulässige Personenzahl je Fahrzeugklasse ist einzuhalten; sie ist auf der Flottenseite ausgewiesen. Während der Fahrt gilt Gurtpflicht. In allen Fahrzeugen ist das Rauchen untersagt, E-Zigaretten eingeschlossen. Kindersitze organisieren wir auf Wunsch; sie müssen bei der Buchung angemeldet werden, und einen allfälligen Aufpreis nennen wir Ihnen vorab. In der Schweiz sind Kindersitze für Kinder unter 12 Jahren bzw. unter 150 cm Körpergrösse vorgeschrieben. Tiere dürfen mitgeführt werden, sind aber bei der Buchung anzumelden, damit ein geeignetes Fahrzeug eingeplant werden kann. Für aussergewöhnliche Verschmutzung oder Beschädigung des Fahrzeugs durch den Kunden oder seine Mitreisenden wird der tatsächliche Reinigungs- bzw. Instandstellungsaufwand in Rechnung gestellt.
Sterk VIP haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückgehen, uneingeschränkt nach Gesetz. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Preis der betreffenden Fahrt beschränkt, soweit das Gesetz dies zulässt. Nicht ausgeschlossen wird die Haftung für Personenschäden. Für mitgeführtes Gepäck und persönliche Gegenstände haftet Sterk VIP nur bei nachgewiesenem Verschulden; der Kunde ist gehalten, Wertsachen bei sich zu behalten. Für Verspätungen oder Ausfälle infolge höherer Gewalt — insbesondere Witterung, Strassensperrungen, Unfälle, Streiks oder behördliche Anordnungen — haftet Sterk VIP nicht. Im Winterverkehr in die Bergregionen und während Grossanlässen planen wir Abholzeiten mit Reserve, können eine Ankunftszeit aber nicht garantieren.
Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser Bedingungen ist. Buchungsdaten werden ausschliesslich zur Abwicklung der Fahrt verwendet und nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben.
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Kloten, Kanton Zürich, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir erklären Ihnen jede Ziffer gerne im Klartext.
Sterk VIP Services GmbH
Ifangstrasse 10b, 8302 Kloten, Schweiz
+41 79 723 50 50
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